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| Stichwort TODESFALL Zurück zum » Index Textquelle: Oliver Schnappauf, Pastoralassistent |
| Todesfall | Ein Mensch stirbt, ein anderer wird geboren. Von dem, der gestorben ist, wissen wir, wer er/sie war. In einer solchen Situation wird uns Menschen die Endgültigkeit unseres Lebens richtig bewusst. Ein geliebter Mensch ist unwiederbringlich von uns gegangen. In dieser Situation der Trauer und des Verlustes möchte man nicht alleine gelassen sein und man möchte auch nicht den Tod des Verstorbenen „einfach abwickeln“. Trotzdem ist es wichtig, dass Sie sich in einem solchen Fall zusammen mit uns Seelsorgern einige Gedanken machen, wie sie ihrem verstorbenen Angehörigen, Bekannten oder Freund die „letzte Ehre erweisen“ möchten. |
| Vorgehen | Sie werden, nachdem Ihr zuständiges Pfarramt vom » Zivilstandsamt über Tod eines Pfarreiangehörigen unterrichtet wurde, vom zuständigen Seelsorger kontaktiert. Er/Sie wird dann einen Termin für das Trauergespräch mit Ihnen vereinbaren. |
| Trauergespräch |
In diesem Gespräch werden die Formalitäten, zweiter Gedenkgottesdienst für den/die Verstorbene(n) sowie das Jahresgedächtnis vereinbart, die Beisetzung am Grab und das Requiem/Abdankungsgottesdienst besprochen. Falls Sie persönliche Wünsche oder Anregungen zur Gestaltung haben, wenden Sie sich bitte an den Seelsorgenden, der das Requiem und/oder Beisetzung gestaltet. Für den Seelsorger, die Seelsorgerin ist es in diesem Gespräch wichtig, etwas über den/die Verstorbene(n) zu erfahren, um möglichst gut auf Ihre Bedürfnisse eingehen zu können und ein möglichst vollständiges Bild von Ihren Wünschen und der verstorbenen Person zu haben. |
| Beisetzung am Grab |
Am Grab wird ein Bestattungsritual vollzogen. Dieses Ritual wird entsprechend den Wünschen der Hinterbliebenen mit mehr oder weniger persönlichen Elementen bereichert, dies hängt auch davon ab, ob im Anschluss an die Beisetzung in der Abdankungshalle oder in der Kirche ein Gottesdienst stattfinden wird. Das Ritual beinhaltet die Segnung des Grabes, des Sarges oder der Urne und das Aufrichten des Kreuzes Jesu über dem Grab und das Gebet des Herrn für die verstorbene Person und die Trauernden. Den Abschluss bildet ein Segen mit dem Wunsch um Trost und Zuversicht. |
| Requiem / Abdankung in der Pfarrkirche oder der Abdankungshalle (ca. 150 Plätze) |
Man versammelt sich nach der Beisetzung zum Gottesdienst in einem der beiden Orte und feiert entweder eine Eucharistiefeier oder ein Wortgottesdienst, entsprechend den Wünschen der Trauernden. |
| Kontakt zu unseren Pfarreien |
Pfarrei St. Michael / Pfarrei Gut Hirt Wenden Sie sich bitte als erstes an das Zivilstandsamt Zug. Hernach werden wir von den Mitarbeitern über den Todesfall in Kenntnis gesetzt und ein Seelsorger oder eine Seelsorgerin wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Für allgemeine Fragen steht Ihnen jedoch unser Sekretariat zur Verfügung: Pfarrei St. Michael, Telefon 041 725 47 60, E-Mail pfarramt.stmichael@kath-zug.ch Pfarrei Gut Hirt, Telefon 041 728 80 20, E-Mail pfarramt@pfarrei-guthirt-zug.ch Pfarrei Bruder Klaus, Oberwil bitte kontaktieren Sie unser Pfarreisekretariat unter Telefon 041 726 60 10 Pfarrei St. Johannes d.T. Röm.-Kath. Pfarramt St. Johannes d. T. St. Johannes-Strasse 9, Postfach 3354, 6303 Zug, Telefon: 041 741 50 55, Fax: 041 741 55 35 E-Mail: pfarramt@pfarrei-stjohannes-zug.ch Siehe auch Bemerkungen bei » Zivilstandsamt der Stadt Zug |
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- update: 26.08.2009 -
Verantwortlich: Hans Danuser |
