FAQ - Häufige Fragen zum Umgang mit Sterben, Todesfall und Beerdigung
Was kommt nach dem Tod?
Auf diese Frage hat leider niemand eine Antwort, aber wir Christinnen und Christen leben und sterben in der Hoffnung, dass das Leben mit dem Tod nicht zu Ende geht. Vielmehr vertrauen wir darauf, dass wir in einer verwandelten Form weiterleben und zu Gott, unserem Vater, kommen.
Wie viele Personen kommen an eine Trauerfeier?
Das hängt stark vom Bekanntenkreis des/der Verstorbenen ab. Wie gross sind Familie und Freundeskreis? War er oder sie in Vereinen aktiv oder hatte öffentliche Ämter inne, auch wenn es vielleicht schon einige Zeit her ist? War er/sie im kirchlichen Leben präsent? Bestehen die Kontakte aus dem Erwerbsleben (noch)? Konnte der/die Verstorbene in den letzten Jahren soziale Kontakte pflegen?
Bei Jugendlichen und bei Erwachsenen im Erwerbsalter sind Trauerfeiern mit mehreren hundert Teilnehmenden keine Seltenheit.
Wir ermutigen Sie, die Trauerfeier öffentlich bekannt zu machen. Oft gibt es Menschen, denen das Abschiednehmen wichtig ist, die aber bei den persönlichen Einladungen aus irgendwelchen Gründen nicht berücksichtigt wurden.
Wann muss die Abdankungsfeier stattfinden?
Es gibt keine Vorschriften. Für das Abschiednehmen macht es aber Sinn, wenn die Trauerfeier innert rund zehn bis 14 Tagen stattfindet.
Welche Bedeutung haben Dreissigste und Jahrzeiten?
- Dreissigster
Die katholische Kirche kennt den Brauch eines Gedächtnisgottesdienstes um den 30. Tag nach dem Tod («Dreissigster») sowie das Jahresgedächtnis. Diese Gottesdienste können eine wichtige Hilfe in der Zeit der Trauer sein. Bitte melden Sie sich in Ihrer Pfarrei, wenn Sie den Dreissigsten feiern möchten.
Der Dreissigste wird im Rahmen eines normalen Gottesdienstes gefeiert.
- Gedächtnis
Wir können grundsätzlich jederzeit in einem Gottesdienst (Eucharistiefeier oder Kommunionfeier) an unsere Verstorbenen denken. Bitte wenden Sie sich an das Sekretariat Ihrer Pfarrei, um ein solches Gedächtnis zu organisieren.
- Jahrzeit, Jahrzeitstiftung
Wenn sich der Todestag jährt, kommen auch bei vielen Angehörigen Erinnerungen und Gefühle besonders stark auf. Es kann in dieser Zeit helfen, den Verstorbenen/die Verstorbene und sich selbst in einer grösseren Gemeinschaft der Gläubigen aufgehoben zu wissen. Sie können veranlassen, dass um die Zeit des Jahrestages des Todes ein Gottesdienst in Erinnerung an den Verstorbenen/die Verstorbene gefeiert wird. Es kann an einem solchen Tag auch verschiedener verstorbener Familienmitglieder gedacht werden.
Wenn Sie dies jedes Jahr wieder neu veranlassen, wird dies Jahrzeit genannt. Sie können aber auch eine Jahrzeitstiftung beantragen. Bei dieser wird automatisch für eine festgelegte Anzahl von Jahren jedes Jahr am gleichen Termin die Jahrzeit gefeiert. Besprechen Sie mit unseren Mitarbeitenden im Sekretariat, welche Möglichkeit für Sie am besten in Frage kommt.
Warum sind Sterberituale wichtig?
Trost finden Menschen in diesen schweren Stunden durch die Anteilnahme von Menschen und durch den Glauben, dass der Tod nicht das Ende von allem ist. Es ist die österliche Hoffnung, dass Gott den Tod in neues Leben verwandelt. Diese Hoffnung drückt sich in Ritualen, Gebeten und Gottesdiensten aus.
Zur weiteren Begleitung in der Trauer stehen Ihnen die Seelsorgenden in den Pfarreien selbstverständlich auch nach der Abdankung zur Seite. Melden Sie sich bitte bei uns, wenn Sie eine Trauerbegleitung wünschen.
Was ist zu beachten, wenn die verstorbene Person aus der Kirche ausgetreten ist?
Ist die verstorbene Person aus der Kirche ausgetreten, fällt die Entscheidung über die Form der Abdankung meist besonders schwer. Ein wichtiger Punkt ist der Respekt vor dem Willen des Verstorbenen/der Verstorbenen. Die Gründe für einen Kirchenaustritt sind sehr unterschiedlich. Für die Hinterbliebenen gilt es einerseits den Willen des Verstorbenen zu respektieren und andererseits, die der Trauer angemessene Form eines Sterberituals zu finden. Wir sind bereit, Sie dabei zu unterstützen.
Die Beerdigung auf dem Friedhof wird vom Zivilstandsamt der Stadt Zug organisiert. Die Kirchenzugehörigkeit spielt keine Rolle.
Wie bereite ich mich auf das Trauergespräch vor?
Versuchen Sie, sich die verstorbene Person möglichst lebhaft in Erinnerung zu rufen, nicht nur, wie sie in letzter Zeit war, sondern auch früher.
Überlegen Sie, was der verstorbenen Person so viel bedeutet hat, dass es im Gottesdienst unbedingt vorkommen sollte. Gibt es Lieder, welche der/die Verstorbene gerne sang? Auch Gedichte bieten sich oft als Elemente im Gottesdienst an.
Muss ich einen Lebenslauf schreiben?
Sich zu erinnern, wer die verstorbene Person war, gehört zum Abschiednehmen. Prägende Erlebnisse im Leben des/der Verstorbenen, Erinnerungen an gemeinsam verbrachte Zeiten, an Stärken und Marotten, gehören dazu.
Ein guter Lebenslauf lässt die Person und die Beziehung, welche die Trauernden mit ihm oder ihr verbunden hat, nochmals aufleben.
Wenn Sie einen Lebenslauf schreiben, seien Sie liebevoll und ehrlich. Daten sind oft weniger wichtig als Erlebnisse. Der genaue Einschulungstermin einer hoch betagten Person ist meist unwichtig, dass in der Schule ein Talent entdeckt und gefördert wurde, ist hingegen interessant.
Wenn Sie einen Lebenslauf möchten, aber Unterstützung brauchen beim Verfassen, hilft Ihnen die Seelsorgerin/der Seelsorger gerne.
Anstelle eines Lebenslaufes sind auch andere Formen der Erinnerung möglich. Vielleicht bitten Sie jemanden, dem/der Verstorbenen einen Brief zu schreiben, der dann vorgelesen wird. Oder vielleicht gibt es mehrere Personen, die jeweils kurz von einer Erinnerung erzählen?
Können Angehörige bei der Gestaltung der Abschiedsfeier mithelfen?
Besondere Wünsche für die Gestaltung der Feier werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Mit welchen Kosten muss man rechnen?
Der Dienst der Kirche bei der Bestattung wird von Ihren Kirchensteuern bezahlt. Der Orgeldienst bei Gottesdiensten in der Pfarrei ist dabei inbegriffen. Sollten Sie eine andere musikalische Gestaltung wünschen, so sprechen Sie dies bitte mit Ihrer Seelsorgerin/Ihrem Seelsorger ab. Die entsprechenden Kosten gehen zu Ihren Lasten.
Vorgehen im Todesfall
Ein Todesfall bedeutet eine gewaltige Belastung. Es gilt nicht nur den Verlust eines geschätzten Menschen zu verarbeiten. Auch organisatorisch ist diese Zeit eine Herausforderung. Es ist wichtig zu wissen, an was alles zu denken ist.
Das Vorgehen in einem Todesfall hängt von den Umständen ab. Wenn jemand zuhause gestorben ist, muss dies dem behandelnden Arzt mitgeteilt werden. Denn der Arzt hat den Tod zu bestätigen. Er stellt die Todesbescheinigung aus, die Sie dann auf dem Zivilstandsamt (Telefon 058 728 91 20) bei der Meldung des Todesfalles brauchen.
Stirbt der/die Angehörige im Spital, stellt die Spitalverwaltung die nötigen Unterlagen aus, nachdem die Austrittsformalitäten erledigt sind. Dabei erhalten Sie den Totenschein, den Sie als Dokument bei der Anmeldung der Bestattung im Zivilstandsamt brauchen. Beim Tod durch Unfall oder Suizid muss die Polizei beigezogen werden. Sie benachrichtigt dann den gerichtsärztlichen Dienst.
Zuger Trauercafé
Das Zuger Trauercafé findet jeweils am ersten Freitag des Monats um 16 Uhr im Alterszentrum Neustadt (Bundesstrasse 4) in Zug statt. Getragen wird das Projekt, das es seit über fünf Jahren gibt, von Palliativ Zug, Hospiz Zug, Krebsliga Zug, Katholischer Kirche Zug, Reformierter Kirche Zug und Spitex Kanton Zug. Die Teilnahme ist kostenlos. Es braucht keine Anmeldung. Getränke können vor Ort bezogen werden. Informationen zum Trauercafé gibt es bei der Spitalseelsorge Zuger Kantonsspital
(Telefon 041 399 11 11) oder bei Spitex Kanton Zug, Fachbereich Palliative Care
(Telefon 041 729 29 29 oder pallcare@spitexzug.ch).
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Die Stadtzuger Pfarreien bilden zusammen mit der Pfarrei St. Johannes in Walchwil den Pastoralraum Zug Walchwil.
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