FAQ - Häufige Fragen zur Ehe


Welche Dokumente sind für die kirchliche Trauung nötig?

Die zivile Trauung geht vor. In der Schweiz können nur Paare kirchlich getraut werden, die ihre Ehe bereits auf dem Zivilstandesamt geschlossen haben. Der Seelsorger/die Seelsorgerin, welche die Trauung leitet, ist verpflichtet, zuvor das Dokument des Standesamtes (Familienbüchlein) einzusehen. Folgende Dokumente brauchen Sie für die Anmeldung zur katholischen Trauung:

 

  • Ehedokumente: Sie werden im Pfarramt des Wohnortes des katholischen Partners/der katholischen Partnerin ausgefüllt. Diese füllen wir gemeinsam mit Ihnen aus.
  • Taufschein: Ein aktueller Auszug aus dem Taufbuch der Taufpfarrei mit Firmdatum und Ledigenstatus. Bitten Sie das Pfarramt Ihrer Taufpfarrei, Ihnen den entsprechenden Taufschein zuzusenden und bringen Sie ihn zum Gespräch mit. Sie benötigen Taufscheine, die bei der Trauung nicht älter als 6 Monate sind.
  • Kopie des Ziviltrauscheines: Senden Sie uns bitte eine Kopie des Ziviltrauscheins nach der Ziviltrauung oder bringen Sie diese zur kirchlichen Trauung mit.


Wir haben nicht die gleiche Konfession. Können wir trotzdem kirchlich heiraten?

Bei mehr als der Hälfte der Hochzeitspaare in der Schweiz haben Mann und Frau nicht dieselbe Konfession. Die konfessionsverbindende Ehe (z. B. zwischen einer reformierten Frau und einem katholischen Mann) ist somit für viele eine Selbstverständlichkeit. Die Landeskirchen erkennen die Trauungsformen gegenseitig an. Auf Wunsch der Brautleute können sich Pfarrer der katholischen und der reformierten Kirchen gemeinsam an einer Trauung beteiligen. Es ist aber auch möglich, dass ein einzelner Pfarrer diese Trauung durchführt, auch wenn keine Pfarrperson der anderen Konfession mitwirkt. Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist die Mitgliedschaft eines Partners in der reformierten oder katholischen Landeskirche. Was der Volksmund als «ökumenische Trauung» bezeichnet, ist leider keine echte gemeinsame Trauung. Das Brautpaar muss zwischen den verschiedenen Formen entscheiden. Wenden Sie sich in jedem Fall frühzeitig an uns resp. an das ev.-ref. Pfarramt. Dort werden Sie über die Einzelheiten informiert.


Wir haben nicht die gleiche Religion. Können wir trotzdem kirchlich heiraten?

Interreligiöse Ehen gehören heute in der Schweiz zum Alltag. Brautpaare mit unterschiedlicher Religionszugehörigkeit (z. B. Muslim – Christin) heiraten aber meist nur zivil. Eine religiöse Trauzeremonie, in der zwei Religionen gleichberechtigt berücksichtigt werden, ist nicht möglich. Die Kirchen ermutigen stattdessen die christlichen Partner, ihre Glaubensüberzeugung zu leben und diejenige des Gegenübers zu achten. Auf dieser Basis ist, wenn ein gemischt-religiöses Paar dies wünscht, auch eine christliche Trauung möglich. Die Achtung der anderen Religion kann in der Trauliturgie ausgedrückt werden und auch dadurch, dass ein Vertreter der anderen Religion mitwirkt.


Welche Möglichkeiten gibt es für geschiedene Partner?

Es gibt Umstände, in denen das Sakrament der Ehe nicht gefeiert werden kann. Dies ist insbesondere der Fall, wenn einer oder beide Partner geschieden sind. Dennoch tut es gut und entspricht einem tieferen Bedürfnis, das Geschenk der Liebe zu feiern. Gerade Menschen, die in einer früheren Partnerschaft selber erfahren mussten, wie zerbrechlich menschliche Beziehungen sind, wollen oft ganz bewusst Gott um seinen Segen bitten. In dieser Situation gestalten wir gern mit Ihnen eine Segnungsfeier. Setzen Sie sich bitte mit dem Pfarramt Ihrer Pfarrei in Verbindung.


Ehe oder Segensfeier?

Als Katholik/Katholikin können Sie selbstverständlich auch mit einer Partnerin/einem Partner aus einer anderen Konfession oder Religion kirchlich heiraten. Paaren, die nicht (oder noch nicht) kirchlich heiraten wollen oder können und trotzdem den Segen Gottes erbitten möchten, bieten wir die Möglichkeit einer Segensfeier an, die ebenfalls sehr feierlich und würdevoll gestaltet werden kann. Setzen Sie sich bitte mit dem Pfarramt Ihrer Pfarrei in Verbindung, wir beraten Sie gerne.


Wie sieht der Trauungsgottesdienst aus?

Die Trauung ist eine gottesdienstliche Feier, die im Kreis der Familie sowie von Freunden und Verwandten stattfindet. Die wichtigsten Elemente sind die Verkündigung des Wortes Gottes, das Trauversprechen und der Segen für das Paar. Die konkrete Gestaltung können Sie mit Ihrer Seelsorgerin oder Ihrem Seelsorger besprechen. 


In welcher Konfession respektive Religion sollen allenfalls die Kinder erzogen werden?

Da die Heirat oft ein Schritt zur Familiengründung ist, oder bereits Kinder da sind, kommen manchmal bei der Hochzeit auch Fragen nach dem (späteren) religiösen Leben als Familie ins Blickfeld. Wir ermutigen Sie, dafür einzutreten, dass Ihre Kinder in Ihrem eigenen Glauben getauft und erzogen werden. Dabei ist zu bedenken, dass die Entscheidung über Taufe und religiöse Erziehung Recht und Pflicht beider Eltern zu gleichen Teilen ist. Die Überzeugung des einen Partners darf die Ehegemeinschaft nicht gefährden. Daher ist es sinnvoll, dass Brautleute sich vor der Eheschliessung klarwerden, in welcher kirchlichen/religiösen Bindung sie ihre Kinder erziehen wollen.


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Grüezi

Die Stadtzuger Pfarreien bilden zusammen mit der Pfarrei St. Johannes in Walchwil den Pastoralraum Zug Walchwil.

 

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