Kirchgemeindeversammlung

Oberstes Organ der Katholischen Kirchgemeinde Zug sind die Stimmberechtigten, die ihre Rechte an der Kirchgemeindeversammlung wahrnehmen. Die Stimmberechtigten erlassen allgemeinverbindliche Regelungen der Kirchgemeinde, fassen Beschlüsse finanzieller Art und wählen die Mitglieder des Kirchenrats sowie der Rechnungsprüfungskommission. In der Regel finden jeweils im Juni und im Dezember eine Kirchgemeindeversammlung statt. Im Frühsommer ist die Jahresrechnung traktandiert, im Winter gelangen der Steuerfuss und das Budget zur Abstimmung.

Das Stimm- und Wahlrecht haben alle mündigen, auf dem Gebiet der Einwohnergemeinde Zug wohnhaften Katholiken und Katholikinnen, die entweder das Schweizer Bürgerrecht besitzen, oder im Besitz der Niederlassungsbewilligung sind. Sowohl Schweizer als auch niedergelassene Ausländer müssen sich spätestens fünf Tage vor der Versammlung bei der Einwohnerkontrolle angemeldet haben.

Die Stimmberechtigten entrichten Kirchensteuern, damit die vielfältigen Aufgaben der Kirchgemeinde wahrgenommen werden können.

Es ist möglich, aus den Rechten und Pflichten der Kirchgemeinde entlassen zu werden, oder Mitglied der Kirchgemeinde zu werden. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen an die Kanzlei des Kirchenrats.

 

Katholische Kirchgemeinde Zug
St.-Oswalds-Gasse 5
6300 Zug
041 727 20 10

AGENDA

AGENDA

Filter



Ganz spezifische Zielgruppen: