Kirchgemeinde

Die Kirchgemeinde trägt die Verantwortung für die finanziellen, baulichen und personellen Ressourcen rund um das kirchliche Leben in den Stadtzuger Pfarreien. Die Kirchgemeinde ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie ist demokratisch organisiert und im Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) des Kantons Zug und in der Gemeindeordnung der Katholischen Kirchgemeinde Zug geregelt. Zur Kirchgemeinde Zug gehören die Pfarreien
St. Michael, Gut Hirt, St. Johannes der Täufer und Bruder Klaus, Oberwil.

Öffnungszeiten Kanzlei:
Montag bis Freitag
08.30 – 11.30 Uhr
14.00 – 17.00 Uhr

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